Rechtsanwalt Manuel Bader mit Assistentin

Öffentliches Recht

Korrekte Rechtsetzung – gute Verwaltung – faire Verfahren

Wir beraten die öffentliche Hand auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene sowie Unternehmen und Private. Wir begleiten und vertreten Sie in Rechtsetzungs- und Verwaltungsverfahren, erstatten Rechtsgutachten, führen Administrativuntersuchungen und unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer staats- und verwaltungsrechtlichen Probleme.

Wirkungsvolle Unterstützung findet vor allem präventiv statt. Konflikte lassen sich durch sorgfältige und rechtzeitige Klärung von Rechtsfragen oft verhindern. Unsere Experten haben nicht nur langjährige Praxiserfahrung, sondern befassen sich immer wieder auch wissenschaftlich als Herausgeber und Autoren von Büchern und Aufsätzen mit ausgewählten öffentlich-rechtlichen Rechtsfragen. So können sie für Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden wie auch für Unternehmen und Private wissenschaftlich fundierte und auf praktischer Erfahrung basierende Dienstleistungen in allen wichtigen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts Rechts erbringen.

Kernthemen

Gemeinderecht

Wir erbringen umfassende Dienstleistungen für die Gemeinden. So unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung der Gemeindeordnung, Geschäftsordnungen und anderer Reglemente. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung von Geschäften zuhanden der Gemeindeversammlung, des Parlaments und der Volksabstimmung. In strittigen Fällen vertreten wir Sie vor den Rechtsmittelbehörden.

Behörden- und Verwaltungsorganisation

Wir unterstützen Behörden aller Stufen beim Entscheid über Fragen der Verwaltungsorganisation und der Auslagerung von Aufgaben auf verwaltungsunabhängige Organisationen. Auch bei der Untersuchung von Unregelmässigkeiten im Verwaltungsalltag und bei personalrechtlichen Auseinandersetzungen stehen wir beratend oder als Parteivertretung zur Verfügung.

Politische Rechte

Wir beraten Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien bei der Ausarbeitung von Initiativen und Referenden und die Behörden bei der Beurteilung von deren Rechtmässigkeit (Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht, formelle Korrektheit usw.) und bei deren Umsetzung.

Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren

Wir helfen Behörden aller Ebenen ebenso wie Unternehmen und Privaten bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren und in Einsprache-, Rekurs-, Beschwerde-, Klage- und aufsichtsrechtlichen Verfahren.

Öffentliche Finanzen

Wir unterstützen die Behörden bei der Ausarbeitung finanzrechtlicher Vorlagen und bei deren Realisierung sowie beim Erlass und bei der Anwendung von Abgaberegelungen (Gebührentarife usw.). Im Ausgabenrecht (gebundene und neue Ausgaben) verfügen wir über langjährige Expertise.

Öffentliche Infrastruktur

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Organisation der Wasser- und Stromversorgung und der Nutzung des öffentlichen Grunds sowie in konzessionsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Fragen.

Entschädigungsrecht

Wenn Behörden oder das Personal einer Gemeinde, eines Kantons oder des Bundes versehentlich oder zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Unternehmen oder Privaten Schaden zufügen, stellt sich die Frage der Entschädigungspflicht (Staatshaftung, formelle oder materielle Enteignung). Auch in diesem Bereich begleiten wir die Betroffenen bei der Vorbereitung und Abwicklung der entsprechenden Verfahren.

Bildungsrecht, Staatskirchenrecht

Wir stehen Behörden sowie Eltern und Studierenden bei schulrechtlichen Fragen aller Art nicht nur auf Stufe Volksschule, sondern auch im Bereich der Mittelschule, der Berufs- und Hochschulbildung beratend zur Verfügung. Bei Auseinandersetzungen in den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (Landeskirchen, Kirchgemeinden) leisten wir Behörden und Privaten ebenfalls Unterstützung.