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Gemeinderecht
Wir erbringen umfassende Dienstleistungen für die Gemeinden. So unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung der Gemeindeordnung, Geschäftsordnungen und anderer Reglemente. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung von Geschäften zuhanden der Gemeindeversammlung, des Parlaments und der Volksabstimmung. In strittigen Fällen vertreten wir Sie vor den Rechtsmittelbehörden.
Behörden- und Verwaltungsorganisation
Wir unterstützen Behörden aller Stufen beim Entscheid über Fragen der Verwaltungsorganisation und der Auslagerung von Aufgaben auf verwaltungsunabhängige Organisationen. Auch bei der Untersuchung von Unregelmässigkeiten im Verwaltungsalltag und bei personalrechtlichen Auseinandersetzungen stehen wir beratend oder als Parteivertretung zur Verfügung.
Politische Rechte
Wir beraten Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien bei der Ausarbeitung von Initiativen und Referenden und die Behörden bei der Beurteilung von deren Rechtmässigkeit (Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht, formelle Korrektheit usw.) und bei deren Umsetzung.
Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren
Wir helfen Behörden aller Ebenen ebenso wie Unternehmen und Privaten bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren und in Einsprache-, Rekurs-, Beschwerde-, Klage- und aufsichtsrechtlichen Verfahren.
Öffentliche Finanzen
Wir unterstützen die Behörden bei der Ausarbeitung finanzrechtlicher Vorlagen und bei deren Realisierung sowie beim Erlass und bei der Anwendung von Abgaberegelungen (Gebührentarife usw.). Im Ausgabenrecht (gebundene und neue Ausgaben) verfügen wir über langjährige Expertise.
Öffentliche Infrastruktur
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Organisation der Wasser- und Stromversorgung und der Nutzung des öffentlichen Grunds sowie in konzessionsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Fragen.
Entschädigungsrecht
Wenn Behörden oder das Personal einer Gemeinde, eines Kantons oder des Bundes versehentlich oder zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Unternehmen oder Privaten Schaden zufügen, stellt sich die Frage der Entschädigungspflicht (Staatshaftung, formelle oder materielle Enteignung). Auch in diesem Bereich begleiten wir die Betroffenen bei der Vorbereitung und Abwicklung der entsprechenden Verfahren.
Bildungsrecht, Staatskirchenrecht
Wir stehen Behörden sowie Eltern und Studierenden bei schulrechtlichen Fragen aller Art nicht nur auf Stufe Volksschule, sondern auch im Bereich der Mittelschule, der Berufs- und Hochschulbildung beratend zur Verfügung. Bei Auseinandersetzungen in den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (Landeskirchen, Kirchgemeinden) leisten wir Behörden und Privaten ebenfalls Unterstützung.