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Strafrecht

Strassenverkehrsrecht - Führerausweisentzug und Strafverfahren

Wenn Sie gegen Strassenverkehrsvorschriften verstossen und dafür mehr als nur eine Ordnungsbusse erhalten, gibt es immer zwei Verfahren. Einerseits ein Strafverfahren der Polizei/Staatsanwaltschaft am Ort der Widerhandlung und andererseits ein Administrativverfahren des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons. Diese beiden Verfahren werden zwar von zwei separaten Behörden geführt, sind jedoch miteinander verbunden.

14.02.2025 Manuel Bader  •   Robin Gloor

Die Ergebnisse des Strafverfahrens haben häufig einen wesentlichen Einfluss auf das das Verfahren des Strassenverkehrsamts und damit auf die Dauer des Führerausweisentzugs. Um sich erfolgreich gegen eine solche Massnahme zu wehren, muss der Strafbefehl innert 10 Tagen seit Erhalt angefochten werden. Vorher finden in der Regel Einvernahmen statt, zuerst durch die Polizei und anschliessend allenfalls durch die Staatsanwaltschaft. Dabei empfehlen wir, sich früh genug durch einen Anwalt / eine Anwältin beraten zu lassen.

Welches sind die häufigsten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz?

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) regelt den Verkehr auf öffentlichen Strassen und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Zu den häufigsten Verstössen gehören Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Missachtung von Verkehrszeichen und -regeln sowie das Fahren ohne gültigen Führerausweis. Diese Verstösse werden je nach Schwere des Vergehens unterschiedlich geahndet.

  • Geschwindigkeitsübertretungen gehören zu den häufigsten Widerhandlungen. Je nach Höhe der Überschreitung und den Umständen des Vergehens variieren die Sanktionen erheblich. Innerorts, ausserorts und auf Autobahnen gibt es unterschiedliche Grenzwerte, ab denen eine Verwarnung oder ein Führerausweisentzug droht. Besonders schwere Verstösse, sogenannte Raserdelikte, werden besonders hart bestraft.
     
  • Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Die Sanktionen reichen von Geldbussen über Führerausweisentzug bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig vom Alkoholgehalt im Blut und der Häufigkeit des Vergehens.
     
  • Missachtung von Verkehrszeichen und -regeln kann ebenfalls schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören das Überfahren von roten Ampeln, das Nichtbeachten von Stoppschildern und das Fahren in gesperrten Bereichen.
     
  • Fahren ohne gültigen Führerausweis ist ein schwerwiegender Verstoss, der zu hohen Geldbussen und Freiheitsstrafen führen kann. Zudem wird der Führerausweisentzug verlängert, wenn der Fahrer wiederholt ohne gültigen Führerausweis angetroffen wird.

Für besonders leichte Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften erhalten Sie eine Ordnungsbusse, ohne dass ein Administrativmassnahme-Verfahren folgt.

Führerausweisentzug – Wie lange muss der Führerausweis abgegeben werden?

Bei Verstössen gegen die Strassenverkehrsregeln oder gesundheitlichen Problemen kann das Strassenverkehrsamt Massnahmen wie den Führerausweisentzug oder auch nur eine Verwarnung verhängen. Die Entzugsdauer hängt davon ab wie schwer das Delikt war und welche Vorstrafen Sie schon haben, wobei bis zu 10 Jahre zurückgeschaut wird.

Der Führerausweis kann auf zwei Arten entzogen werden:

  • Durch eine behördliche Verfügung.
  • Sofortige Abnahme durch die Polizei bei schwerwiegenden Verstössen (z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Übermüdung, Fahren als Lernfahrer/in ohne Begleitperson).

Nach der polizeilichen Abnahme gilt das Folgende:

  • Sie dürfen sofort kein Fahrzeug mehr fahren.
  • Die Polizei sendet Ihren Führerausweis an das Strassenverkehrsamt.
  • Das Strassenverkehrsamt entscheidet, ob der Führerausweis provisorisch zurückgegeben oder endgültig entzogen wird

Wenn das Strassenverkehrsamt Ihnen den Führerausweis vorübergehend zurückgibt, dürfen Sie wieder fahren. Beachten Sie jedoch, dass das Amt ihn später erneut entziehen könnte und Sie ihn dann zurückgeben müssen. Die Zeit zwischen der polizeilichen Abnahme und der provisorischen Rückgabe wird auf die Dauer des Entzugs angerechnet.

Übersicht neue Verkehrsregeln 2025

  • Verbot von Auspuffknallgeräuschen. Erhöhung der Bussgelder für Lärmverstösse auf bis zu 10’000 Franken. Zudem erhöhen sich die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen (etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors) von 60 Franken auf 80 Franken
  • Ab 1. März 2025 erlaubt: Autobahnpilot, führerlose Fahrzeuge, automatisiertes Parkieren. Mehr Infos hier.
  • Neue Motorräder müssen «Euro 5+» Abgasnormen erfüllen.
  • Aktualisierte Vorschriften für den Strassentransport gefährlicher Güter.
  • Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme in Führerprüfung integriert.
  • Neue Kategorie für schwere E-Bikes bzw. E-Motorfahrräder bis 450 kg.

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